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Lexikon I

Innerbetriebliche Leistungen

Innerbetriebliche Leistungen erbringt eine Kostenstelle für eine andere. Kann der Leistungsaustausch gemessen werden und ist die Menge der bezogenen Leistung von der Istleistung der beziehenden Stelle abhängig, werden die innerbetrieblichen Leistungen gemäß Arbeitsrapporten verrechnet. Kann der Leistungsaustausch nicht eindeutig
gemessen werden, legt man die Kosten nach einem vorgängig festgelegten Schlüssel um (Kostenumlage) oder vereinbart einen Versorgungsvertrag (Deckungsziel). Innerbetriebliche Leistungsverrechnung wird immer mit den Plankostensätzen durchgeführt, die sich aus der Jahresplanung ergeben. Dadurch weiß die empfangende Stelle, mit welchen Belastungen sie im Laufe des Jahres zu rechnen hat. Abweichungen in der leistenden Stelle werden nicht
weiterverrechnet, da sie nur in den Verantwortungsbereich der leistenden Stelle gehören.

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