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Lexikon I

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist in der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision (Courtage).

Andere Definition:
Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich.), der Interessenten Immobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision. (Courtage)
---> Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)

---> Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)

 

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