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Lexikon IImmobilienmaklerDer Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist in der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision (Courtage).Andere Definition: Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich.), der Interessenten Immobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision. (Courtage) ---> Siehe auch: "Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0" Immobilienmakler (Immobilienvermittlung) ---> Siehe auch: |
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