"Wer viel Geld hat, kann spekulieren. - Wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren. - Wer kein Geld hat, muss spekulieren." André Kostolany
 

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Zahlstelle

(Innerhalb der Strukturfonds) eine oder mehrere von dem Mitgliedstaat benannte lokale, regionale oder nationale Behörde(n) oder Stelle(n), die beauftragt ist, bzw. sind, Auszahlungsanträge zu erstellen und einzureichen und Zahlungen der Kommission zu empfangen. Der Mitgliedstaat legt die Einzelheiten seiner Beziehung zur Zahlstelle sowie die Einzelheiten der Beziehung der Zahlstelle zur Kommission fest.
 

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