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Stille Gesellschaft PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr
Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage (stille Beteiligung), ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt.
 
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