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Darlehen

Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.

---> Siehe auch:
"Darlehen" findet sich im WZ2003 Code "67.13.0"
- - Vermittlung von Darlehen

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