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Lexikon LLeasingDer Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet "Mieten" oder "Pachten" von Investitions- und Konsumgütern. Der Gegenstand bzw. die Anlage wird entweder direkt vom Hersteller vermietet oder eine Leasinggesellschaft kauft das Produkt vom Hersteller und verpachtet es weiter. Der Leasinggeber, der ein Objekt vermietet, bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer. Allerdings überträgt er dem Mieter bzw. Nutzer des Objekts (Leasingnehmer) alle Rechte, Risiken und Pflichten, die bei "traditioneller" Miete üblicherweise der Vermieter trägt. So haftet der Leasingnehmer für Schäden, er muss Reparaturen ausführen und das Objekt instandhalten. Andere Definition: Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
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