Die Börsenzulassung ist eine Voraussetzung für den Handel von Wertpapieren. Ein Wertpapier ist erst dann handelbar, wenn es zu einem bestimmten Börsensegment zugelassen wurde.

Die Zulassung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden, in welchen u.a. gefordert wird, dass ein Zulassungsprospekt erstellt wird. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren innerhalb der einzelnen Börsensegmente und beziehen sich u.a. auf die Zwischenberichte und die Ad-hoc-Mitteilungen.

Die Zulassung ist vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut zu beantragen. Darüber hinaus hat der Emittent nach der Zulassung bestimmte Pflichten zu erfüllen, die u.a. vorsehen, dass Zwischenberichte in regelmäßigen Abständen und sog. Ad-hoc-Meldungen unverzüglich veröffentlicht werden.