Bei einer Wertrechtsanleihe wird dem Käufer kein physisches Dokument ausgehändigt.
Sie ist somit bei der Depotbank (oder Girosammelverwahrung) nur verbuchbar, soll den administrativen Aufwand reduzieren und somit den Umgang erleichtern.
Bei einer Wertrechtsanleihe wird dem Käufer kein physisches Dokument ausgehändigt.
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