Im Bezug auf Ausländische Fonds wird steuerlich unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:

  1. Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen,
  2. nicht registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen,
  3. alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.

Registrierte ausländische Fonds werden steuerlich bis auf wenige Besonderheiten wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere muss er eine Zulassung für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland haben (--->Vertriebszulassung).