Das Einzelunternehmen ist die kleinste und einfachste Form des wirtschaftlichen Handelns. Sie beinhaltet nur den Inhaber allein. Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich. (s.a. Eingetragener Kaufmann)

Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.