Eine Anfangskurs (Eröffnungskurs) ist der erste Kurs nach Eröffnung der Börsensitzung im variablen Handel.

Bereits zu diesem Kurs können Order abgewickelt werden, sie unterliegen jedoch den gesetzlichen Bestimmungen für den variablen Handel. Entsprechendes gilt für den Schlusskurs.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.