Im Finanz-Bereich bezeichnet man mit Corporate Governance (CG) die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board), ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.

Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.