Als Mindestschluss bezeichnet man die gehandelte Wertpapiermenge, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt.

Bei Aktien beschrieb er die Anzahl der notwendigen Aktien, z.B. 50 Aktien; bei Anleihen den Nominalbetrag, z.B. € 1.000,00. Die meisten Aktien haben heute einen Mindestschluss von einer Aktie. 2011 wurde der Mindestschluss abgeschafft.