Die Bezeichnung Sondervermögen erstreckt sich auf das von einer Fondsgesellschaft (KAG) verwaltete Vermögen der Anleger.
Es wird getrennt vom gesellschaftseigenen Vermögen gehalten. Damit können Gläubiger einer insolventen Fondsgesellschaft nicht auf das Anlagevermögen zugreifen. Die Trennung des Sondervermögens vom übrigen Vermögen der Fondsgesellschaft wird üblicherweise von einer unabhängigen Depotbank sicher gestellt.