Ein Aktienrückkauf ist eine Möglichkeit der Aktiengesellschaften, unternehmenseigene Anteile zu erwerben.

Der Aktienrückkauf muss u.a. von der Hauptversammlung genehmigt werden, und der Nennwert der erworbenen Aktien darf 10 % des Aktienkapitals nicht übersteigen. Gewöhnlich wird diese Maßnahme zur Stützung bzw. Erhöhung des Kurses der am Markt verbliebenen Aktien vorgenommen.

Ähnliche Artikel

Angebot ■■■
Das Angebot ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre bzw. VertragsrechtEs beschreibt die Willenserklärung . . . Weiterlesen
Kapitalherabsetzung ■■■
Eine Kapitalherabsetzung ist eine Maßnahme bei Kapitalgesellschaften, die die Höhe des Grundbzw. Stammkapitals . . . Weiterlesen
Wertzuwachs ■■■
Eine Kapitalanlage kann prinzipiell zweierlei Gewinn abwerfenEine regelmäßige Geldzahlung (Gewinn, . . . Weiterlesen
Eigentümer ■■■
Der Eigentümer einer Sache ist derjenige, der aus juristischer Sicht alle Rechte an einer Sache hat. . . . Weiterlesen
Inflation ■■■
Mit Inflation ist die langsame Entwertung des Geld-Vermögens gemeintDer Wert eines Sparbuchs richtet . . . Weiterlesen
Aktionär auf industrie-lexikon.de■■■
Ein Aktionär im Industriekontext ist eine Person oder eine Institution, die mindestens eine Aktie eines . . . Weiterlesen
Schiffbau auf industrie-lexikon.de■■■
Schiffbau bezieht sich auf den Industriezweig, der sich mit dem Design, der Konstruktion und der Reparatur . . . Weiterlesen
Stop-Order ■■■
Eine Stop-Order ist ein bedingter Auftrag, der an das Erreichen einer Kursmarke (Stop-Kurs) gebunden . . . Weiterlesen
Anlage ■■■
Die Anlage kannein größeres kultiviertes Grundstück (Golfplatzanlage), ein größerer Industriekomplex . . . Weiterlesen
Stimmrecht ■■■
Im Finanzkontext bezieht sich das Stimmrecht auf das Recht eines Aktionärs, bei einer Hauptversammlung . . . Weiterlesen