Ein Aktienrückkauf ist eine Möglichkeit der Aktiengesellschaften, unternehmenseigene Anteile zu erwerben.

Der Aktienrückkauf muss u.a. von der Hauptversammlung genehmigt werden, und der Nennwert der erworbenen Aktien darf 10 % des Aktienkapitals nicht übersteigen. Gewöhnlich wird diese Maßnahme zur Stützung bzw. Erhöhung des Kurses der am Markt verbliebenen Aktien vorgenommen.

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel

Aktie ■■■■■
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Aktionär (dem Eigentümer des Papiers) als Teilhaber an einer . . . Weiterlesen
Evergreen-Fonds ■■■■■
Evergreen-Fonds sind offene Fonds ohne definierte Laufzeit und Volumen. Es können zur Kapitalbeschaffung . . . Weiterlesen
Free Float ■■■■
Der Free Float ist der Teil des Aktienkapitals, der sich im Streubesitz befindet, dh. von Aktionären . . . Weiterlesen
Amtlicher Handel ■■■■
Amtlicher Handel (amtlicher Markt) ist ein Börsensegment, das während der Präsenzbörse an den deutschen . . . Weiterlesen
Nominalwert ■■■■
Der Nominalwert bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit dem die Aktie am Grundkapital beteiligt . . . Weiterlesen
Aktienkapital ■■■■
Das Aktienkapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft und umfasst den Anteil am Eigenkapital, . . . Weiterlesen
Grundkapital ■■■■
Das Grundkapital (Nominalkapital) einer Aktiengesellschaft besteht aus den emittierten Aktien (jeweils . . . Weiterlesen
Abandonnement ■■■■
Der Begriff Abandonnement (frz.: Abtretung) beschreibt die (entgeltliche) Preisgabe von Rechten; - - . . . Weiterlesen
Aktientausch ■■■■
Ein Aktientausch ist eine besondere Möglichkeit für Unternehmen, Beteiligungen an anderen Firmen zu . . . Weiterlesen
Bezugsrecht ■■■■
Das Bezugsrecht garantiert einem Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Möglichkeit, seinen . . . Weiterlesen