Die Spareinlage ist eine langfristige Einlage bei einem Kreditinstitut, vorzugsweise einer Sparkasse.

Sie dient nicht dem Zahlungsverkehr sondern ist eine "Absicherung für schlechte Zeiten". Daher ist die Kündigungsfrist auch lang (mindestens drei Monate), jedoch dürfen bis zu 2.000 € monatlich ohne Kündigungsfrist abgehoben werden. Die Verzinsung ist meist gering, so dass der Aspekt der Geldanlage im Hintergrund steht.

Die Spareinlage wird über ein Sparbuch, in das alle Bewegungen eingetragen werden, verbrieft.

Spareinlagen sind mündelsicher. Dennoch ist der Sparer Gläubiger des Kreditinstituts und kann bei einer Insolvenz seinen Spareinlage verlieren. Allerdings unterliegen Einlagen dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und die meisten Kreditinstitute gehören einem Einlagensicherungsfonds an. Damit werden Verluste bis zu 100.000 € pro Sparer abgesichert.

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