Das Bezugsrecht garantiert einem Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Möglichkeit, seinen prozentualen Anteil am Grundkapital durch den Kauf von neuen Aktien zu halten.
Wer z.B. 10% aller Aktien am Grundkapital hält, hat bei der Ausgabe neuer (junger) Aktien ein Bezugsrecht auf 10% der neuen Aktien. Bei großen Aktiengesellschaften, bei denen dem einzelnen Aktionär sein Anteil am Grundkapital unbedeutend ist, wird oft auch das Bezugsrecht aus verwaltungstechnischen und Kostengründen ausgeschlossen. Allerdings vergibt dabei die Aktiengesellschaft auch einen wichtigen Kaufanreiz.