Das Fondsvermögen (also das Anlagevermögen eines Fonds) hat den Status eines Sondervermögens, wonach es streng vom Vermögen der verwaltenden Fondsgesellschaft zu trennen ist.

Das Vermögen eines Aktienfonds setzt sich zusammen aus Wertpapieren, in welche der Fonds investiert hat, einer Barreserve und anderen Guthaben, wie z.B. Optionsrechte.

Im Falle eines Konkurses der Fondsgesellschaft fällt es nicht in die Konkursmasse.