Der Nachschuss ist ein Betrag, der von einem Gesellschafter in seine Kapital­gesellschaft noch eingezahlt werden muss. Auch wenn Kapitalgesellschaften grundsätzlich haftungsbeschränkt sind, so kann sich die Nachschusspflicht aus dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben.

Die Nachschusspflicht kann sich auch bei Hebelgeschäften ergeben, wenn der Kurs unter eine gewisse Schwelle sinkt.