Die Börsenaufsicht überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf des Handels an der Börse einschließlich der Börsengeschäftsabwicklung.

Hierzu zählt u. a. die Vermeidung von Insider-Handel. Die Aufsicht über die Börsen obliegt in Deutschland den jeweiligen Landesregierungen und dem Wirtschaftsminister des betreffenden Landes. Siehe hierzu auch die Paragraphen 3 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes.

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