Eine Doppelminus-Ankündigung eines Wertpapiers gibt im vorbörslichen Handel oder zur Eröffnung an, dass mit einem mindestens 10%igen Kursverlust gerechnet wird.
Gegenteil: Doppelplus.
Eine Doppelminus-Ankündigung eines Wertpapiers gibt im vorbörslichen Handel oder zur Eröffnung an, dass mit einem mindestens 10%igen Kursverlust gerechnet wird.
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