Die Übereignung ist ein rechtliches Geschäft, bei dem eine Sache legal den Eigentümer wechselt.

Die häufigste Form ist die Veräußerung (der Verkauf), jedoch fallen auch eine Schenkung bzw. Sicherungsübereignung unter diesen Begriff.

Keine Übereignungen, weil nicht der Eigentümer wechselt, sind

  • Miete
  • Leasing
  • Charter
  • Pfändung
  • Diebstahl
  • Unterschlagung

Ebenso sind keine Übereignungen, weil zwar der Eigentümer wechselt, jedoch kein Rechtsgeschäft vorliegt

  • Finden von herrenlosen Dingen
  • Mitnahme von aufgegeben Dingen (Sperrmüll)
  • Schatzfunde

Allerdings greift bei fehlenden Rechtsgeschäften oft der Gesetzgeber ein und verlangt die vollständige Abgabe oder eine Beteiligung.