Unter Deckungsstockfähigkeit ist eine Eigenschaft eines Wertpapiers. Nur deckungsstockfähige Wertpapiere dürfen in den Deckungsstock eines Versicherungsunternehmens aufgenommen werden.

Unter dem Deckungsstock versteht man die Summe der Aktiva, die der Deckung des Risikos aus dem Versicherungsgeschäft eines Versicherungsunternehmens dienen, um unmittelbaren Ansprüchen von Versicherten in jedem Falle nachkommen zu können.

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