Genehmigtes Kapital ist der maximale Nennbetrag einer künftigen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien.
Das genehmigte Kapital darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten.
Genehmigtes Kapital ist der maximale Nennbetrag einer künftigen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien.
Das genehmigte Kapital darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.