Glossar / Lexikon
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform, wenn mehrere Personen etwas gemeinsam unternehmen. Wegen der unbeschränkten gesamtschuldnerischen Haftung sehr riskant. Nur möglich, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird; sonst entsteht eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
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