English: General partnership / Español: Sociedad colectiva / Português: Sociedade em nome coletivo / Français: Société en nom collectif / Italiano: Società in accomandita semplice

Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.

Beschreibung

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der zwei oder mehr Personen zusammenkommen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen und zu betreiben. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben die Gesellschafter einer OHG eine unbeschränkte, persönliche Haftung für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Die Gründung einer OHG erfordert in der Regel einen Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt, sowie eine Eintragung ins Handelsregister.

Anwendungsbereiche

  • Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Handel, Dienstleistungen und Handwerk.
  • Partnerschaften im Bereich der freiberuflichen Tätigkeiten wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater.
  • Familienunternehmen, bei denen die Geschäftsführung und Eigentümerschaft innerhalb der Familie bleibt.

Risiken

  • Persönliche Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Schulden und Verbindlichkeiten der OHG, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.
  • Konflikte zwischen den Gesellschaftern: Uneinigkeiten über Geschäftsentscheidungen oder Gewinnverteilung können zu Spannungen führen und die Effizienz der Geschäftsführung beeinträchtigen.

Beispiele

  • Zwei Freunde gründen eine OHG, um gemeinsam einen kleinen Einzelhandelsladen zu betreiben.
  • Ein Anwalt und ein Steuerberater schließen sich zusammen, um eine OHG für ihre freiberufliche Tätigkeit zu gründen.

Ähnliche Begriffe und Synonyme

  • Personengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zusammenfassung

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform, die es Unternehmern ermöglicht, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen und zu betreiben, während sie persönlich und unbeschränkt für die Schulden und Verpflichtungen haften. Sie wird häufig von kleinen und mittleren Unternehmen sowie in freiberuflichen Partnerschaften eingesetzt. Obwohl die OHG bestimmte Risiken birgt, bietet sie den Gesellschaftern Flexibilität und direkte Kontrolle über das Unternehmen.

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