Eine Plusankündigung (+) ist ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der vom jeweiligen Makler nach fest definierten Regeln angegeben wird und im wesentlichen darauf hinweisen soll, dass aufgrund der vorliegenden Wertpapier-Orders mit Kurssteigerungen von mind.

5% zu rechnen ist.
Bei einer einfachen Plusankündigung wird bei Aktien mit einem Kursgewinn von mind. 5% und bei festverzinslichen Wertpapieren von über 1% gerechnet.
Eine doppelte Plusankündigung verweist auf Kurssteigerungen von mind. 10% bei Aktien und von mind. 2% bei Anleihen.
Eine dreifaches Pluszeichen kündigt erwartete Kursgewinne von mind. 20% bei Aktien an. Das Gegenteil ist die Minusankündigung.

Ähnliche Artikel

Minusankündigung ■■■■■■■■■
Eine Minusankündigung ist ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der vom jeweiligen Makler . . . Weiterlesen
ohne Bezugsrecht ■■■■
exB, ex BR, ohne Bezugsrecht ist ein Kurshinweis der besagt, dass es sich um die erste Kursnotiz nach . . . Weiterlesen
Eigentum ■■■
Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. . . . Weiterlesen
Tätigkeit ■■■
Tätigkeit (Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche wie geistige . . . Weiterlesen
Inhaber ■■■
Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder . . . Weiterlesen
Pensionsfonds ■■■
Pensionsfonds im Finanzkontext bezieht sich auf spezielle Investmentfonds, die entwickelt wurden, um . . . Weiterlesen
Offener Investmentfonds ■■■
Ein Offener Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der keine vorher festgelegte Anzahl von Anteilen . . . Weiterlesen
Deutsche Kassenverein AG ■■■
Die Deutsche Kassenverein AG war eine Finanzgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a. M Ihr obliegt die zentrale . . . Weiterlesen
Investition in Sachanlagen ■■
Eine Investition in Sachanlagen ist zB. eine Investition zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, . . . Weiterlesen