Die Verwaltungsbehörde Innerhalb der Strukturfonds ist jede öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nationale, regionale oder lokale Stelle oder Einrichtung, die von einem Mitgliedstaat für die Verwaltung einer Intervention für die Zwecke dieser Verordnung benannt wird oder der Mitgliedstaat, wenn er selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Die Verwaltungsbehörde kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies beschließt, mit der Einrichtung identisch sein, die für die betreffende Intervention als Zahlstelle dient.