Ein Zahlungsmittel ist eine gesetzlich definierte Urkunde mit Wertpapiercharakter, durch deren Übergabe vom rechtmäßigen Inhaber als Schuldner an den Gläubiger, die Schuld getilgt wird.

Das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern ist der Euro (€). Es gibt für gesetzliche Zahlungsmittel eine Annahmepflicht (allerdings auf maximal 50 Münzen begrenzt). Damit kann jede geldlich definierte Schuld durch Übergabe entsprechender Zahlungsmittel getilgt werden. Üblich ist meist eine andere Form (Überweisung, Lastschrift, Scheck, etc.), die jedoch vertraglich vereinbart werden muss.

Keine gesetzlichen Zahlungsmittel, jedoch oft auch als (private) Zahlungsmittel genutzt sind

Ob sie zur Erfüllung einer Schuld geeignet sind, entscheidet der Gläubiger bzw. wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

Einen noch unklaren Status haben Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) . Hier ist das Zahlungsmittel lediglich ein Code, der natürlich, wie jede andere digitale Zeichenfolge beliebig kopiert werden kann. Seinen Wert als Zahlungsmittel erhält der Code durch

  • eine Bestätigung anderer Nutzer des Systems, dass dieser Code einmalig ist und
  • die Bereitschaft des Gläubigers, diesen Code als Zahlung anzunehmen.

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