Eine Doppelminus-Ankündigung eines Wertpapiers gibt im vorbörslichen Handel oder zur Eröffnung an, dass mit einem mindestens 10%igen Kursverlust gerechnet wird.

Gegenteil: Doppelplus.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.