Als Schatzwechsel gilt eine kurzfristige Schuldverschreibung der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten, bei denen die Zinsen vorab vom Ausgabepreis abgezogen werden.
Als Schatzwechsel gilt eine kurzfristige Schuldverschreibung der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten, bei denen die Zinsen vorab vom Ausgabepreis abgezogen werden.