Das Altersvermögensgesetz (AVmG) ist Teil der Rentenreform 2001. Das AVmG regelt die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Ab 2002-01-01 erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, vom Staat eine Zulage oder eine Steuervergünstigung, vorausgesetzt, sie zahlen bis zum Beginn der Rente auf einen sog. Altersvorsorgevertrag ein. Auch bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen) werden staatlich begünstigt.