Anschaffungskosten sind ggf. in Form der Absetzung für Abnutzung (Afa) steuerlich absetzungsfähig. Herzu gehört z.B. die Grunderwerbsteuer. Somit wird klar, dass die ursprüngliche Bedeutung der AfA verlorengegangen ist, da die Grunderwerbsteuer ja keine Abnutzung im eigentlichen Sinne ist.

In dem Finanzen-Kontext bezieht sich "absetzungsfähig" auf die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben oder Kosten von der Steuer abziehen zu können. Dies bedeutet, dass diese Ausgaben oder Kosten bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden und somit die Steuerlast verringern können. Beispiele für absetzungsfähige Ausgaben oder Kosten sind:

    1. Werbekosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein Unternehmen entstehen, können von der Steuer abgezogen werden.

    1. Reisekosten: Kosten, die im Zusammenhang mit Geschäftsreisen entstehen, können von der Steuer abgezogen werden.

    2. Fortbildungskosten: Kosten für Fortbildungen und berufliche Weiterbildungen können von der Steuer abgezogen werden.

    3. Sachleistungen: Sachleistungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, können von der Steuer abgezogen werden.

    4. Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen können von der Steuer abgezogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Ausgaben oder Kosten absetzungsfähig sind. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Grenzen, die beachtet werden müssen, um von der Steuer absetzen zu können. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen.