Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine nach dem Einkommenssteuerrecht zur genaueren Periodenabgrenzung des Jahresgewinns zulässige buchmässige Abschreibung von dauerhaften
Wirtschaftsgütern.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine nach dem Einkommenssteuerrecht zur genaueren Periodenabgrenzung des Jahresgewinns zulässige buchmässige Abschreibung von dauerhaften
Wirtschaftsgütern.