English: Double-entry bookkeeping system
Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.

Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt. Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch.

In Finanzkontext bezieht sich "Buchführung" auf den Prozess des Aufzeichnens und Klassifizierens von Finanztransaktionen in einem Buchhaltungssystem. Es dient dazu, eine genaue und lückenlose Aufzeichnung aller Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens oder einer Organisation zu erhalten.

Ein Beispiel für Buchführung wäre das Aufzeichnen von Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens in einer doppischen Buchführung. Hierbei werden alle Einnahmen und Ausgaben in Debit- und Kreditkonten erfasst. Diese Konten sind aufeinander ausgeglichen, um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln.

Ein weiteres Beispiel ist das Erstellen von Bilanzen und GuV-Rechnungen, die auf der Grundlage der Buchführung erstellt werden. Diese Finanzberichte geben Auskunft über die Finanzlage eines Unternehmens und dienen als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmensleitung, Investoren und andere Interessenten.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Buchführung nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften dient, sondern auch wichtige Informationen für die Steuer- und Finanzplanung, die Kreditwürdigkeit und die Unternehmensanalyse liefert. In manchen Regionen gibt es Vorschriften, die gebieten, dass Unternehmen Buchführung durch unabhängige Buchprüfer überprüfen lassen müssen um die Genauigkeit und Unvoreingenommenheit der Buchführung zu garantieren.