Die Courtage ist die Vermittlungsgebühr, die ein Börsenmakler für die Abwicklung einer Kaufs- oder Verkaufsorder erhält.
Die Höhe ist für die Kursmakler einheitlich festgesetzt. Sie wird in % oder Promille des Kurswertes bei Aktien bzw. in % oder Promille des Nennwertes bei festverzinslichen Wertpapieren angegeben und kann nach Wertpapiergattungen, nach Kurswerthöhe und nach Geschäftsart gestaffelt sein. Die abwickelnde Bank stellt dem Kunden die Courtage für den erteilten Auftrag in Rechnung. Auch bei Immobilienmaklern wird die Provision oft Courtage genannt.