Man sieht es ja häufiger: Eine eigentlich wertlose Sache wird nicht verschenkt sondern der Preis ist "Ein Euro". Dies liegt oft in der Steuergesetzgebung. Wird eine Sache verschenkt errechnet das Finanzamt einen Wert zur Bemessungsgrundlage, um dann darauf die entsprechenden Steuern zu erheben.

Bei einem Verkauf erfolgt diese Berechnung nicht.

Beispiel: Bäcker, die ihre alten Brötchen verschenken möchten, z.B. an eine Obdachlosentafel, werden von strengen Finanzämtern zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen. Genauer gesagt dürfen Bäcker die bereits abgezogene Vorsteuer nicht mehr abziehen und müssen sie zurückzahlen. Als Berechnungsgrundlage gilt die Hälfte des normalen Verkaufspreises. Werden die Brötchen verkauft, zahlt der Bäcker eben nur die Vorsteuer auf die 50 Cents zurück.

Noch billiger geht es, wenn man die Brötchen wegwirft. Aber das will ja kaum ein Bäcker.