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Die Abkürzung i.A. (i.L.) nach einem Firmennamen ist eine Abkürzung für: in Abwicklung / in Liquidation.

Die Abwicklung findet nach Auflösung (Liquidation) der Aktiengesellschaft statt. Die Gläubigerforderungen werden aus dem Erlös der Vermögensgegenstände befriedigt, der verbleibende Rest wird unter den Aktionären aufgeteilt. Gründe für eine Liquidation sind u.a. nach § 260 Abs. 1 AktG ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens.

Bekannter ist die Abkürzung vor einer Unterschrift. Dort bedeutet sie "im Auftrag". Das ist so zu verstehen, dass der Unterschreibende zwar nicht das Unternehmen insgesamt vertreten darf, für den Teilbereich, für den er jetzt unterschreibt jedoch die Befugnis hat.

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