Als Mündelgeld bezeichnet man das Geld eines Mündels, das unter der Aufsicht eines Vormunds ist. Dieser darf das Geld nur in sichere Wertpapiere investieren, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.

Diese sicheren Wertpapiere werden auch als mündelsichere Wertpapiere bezeichnet.

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