Ein Sparerfreibetrag ist ein Steuerbemessungsgrenze. Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen von allen Zinseinnahmen 30 Prozent Kapitalertragsteuer an den Fiskus abführen.

Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde einen Freistellungsauftrag über die Nutzung des sogenannten Sparerfreibetrags gestellt hat. Ab Januar 2000 gelten niedrigere Sparerfreibeträge: Ledige können dann nur noch Zinseinnahmen bis 3.100 Mark steuerfrei einstreichen, Verheiratete bis 6.200 Mark. Der Werbungskosten­­pauschalbetrag für diese Einkünfte beträgt weiterhin 100 bzw. 200 Mark. Dadurch kann es leicht passieren, dass die Zinseinkünfte über dem eingetragenen Freibetrag liegen. Dementsprechend müssen vor Jahresfrist die Freistellungsaufträge an die Zinseinkünfte angepasst werden.

Ähnliche Artikel

Freistellungsauftrag ■■■■■■
Ein Freistellungsauftrag im Finanzen Kontext ist ein Auftrag, den Bankkunden in Deutschland an ihre Bank . . . Weiterlesen
Zinsabschlagssteuer ■■■■■
Die Zinsabschlagssteuer wird bei allen festverzinslichen Wertpapieren erhoben. Sie ist eine Form der . . . Weiterlesen
Kapitalertragssteuer ■■■■
Die Kapitalertragssteuer ist ein Teil der Einkommensteuer und wird im Direktabzugs­­verfahren erhoben . . . Weiterlesen
Einlagensicherungsfonds ■■■■
Einlagensicherungsfonds bezeichnet im Finanzenkontext ein System, das darauf abzielt, die Einlagen von . . . Weiterlesen
EStG ■■■
EStG steht im Finanzen Kontext für das Einkommensteuergesetz, das die Besteuerung des Einkommens natürlicher . . . Weiterlesen
Einkommensteuer ■■■
Die Einkommensteuer stellt eine Personensteuer, die als Gemeinschaftssteuer sowohl dem Bund als auch . . . Weiterlesen
Darlehen ■■■
Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, . . . Weiterlesen
Unternehmung ■■■
Ein Unternehmen ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale . . . Weiterlesen
Bankbürgschaft ■■■
Eine Bankbürgschaft ist im Finanzen Kontext eine Zusage von einer Bank, die finanziellen Verpflichtungen . . . Weiterlesen
Börsenzwang ■■■
Der Börsenzwang stellt sicher, dass alle offiziellen Marktteilnehmer ihre gesamten Wertpapierhandels-Aufträge . . . Weiterlesen