Ein Wertpapierpensionsgeschäft ist eine besondere Form der Offenmarktpolitik, bei der die Notenbank von den Banken Wertpapiere ankauft, unter der Bedingung, dass die Banken diese Papiere per Termin zurückkaufen.


Solche Wertpapierpensionsgeschäfte setzte die Bundesbank erstmals im Juni 1979 ein. Seit Mitte der achtziger Jahre erfolgte die laufende Bereitstellung von Zentralbankgeld zunehmend über dieses Instrument.
Im Rahmen des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) heißen diese Geschäfte "neutrale befristete Transaktionen". Die Bundesbank kauft die Wertpapiere heute jedoch nicht mehr an - sie werden ihr nicht mehr übereignet, sondern nur noch verpfändet. Die Bereitstellung von Zentralbankgeld erfolgt im ESZB hauptsächlich über das Hauptrefinanzierungsgeschäft.

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