Die Bezugsfrist ist der Zeitraum (mind. zwei Wochen), in welchem Altaktionäre ihr Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben oder diese Rechte verkaufen können.
Die Bezugsfrist ist der Zeitraum (mind. zwei Wochen), in welchem Altaktionäre ihr Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben oder diese Rechte verkaufen können.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.