Das Bezugsangebot gibt an, zu welchen Sonderkonditionen ein Altaktionär bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien erwerben kann.

Wenn sich der Aktionär gegenüber seiner Bank nicht äußert, werden die Bezugsrechte am letzten Handelstag verkauft und der Gegenwert auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.