Der Frachtkostenausgleich (FKA) ist der geldliche Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer für die Belieferung an einem anderen zugelassenen Lieferort, als dem in den Kontraktspezifikationen definierten zentralen Lieferort.

Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.