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Glossar / Lexikon
Frachtkostenausgleich
Der Frachtkostenausgleich (FKA) ist der geldliche Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer für die Belieferung an einem anderen zugelassenen Lieferort, als dem in den Kontraktspezifikationen definierten zentralen Lieferort.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.