Eine Minusankündigung ist ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der vom jeweiligen Makler nach fest definierten Regeln angegeben wird und im wesentlichen darauf hinweisen soll, dass aufgrund der vorliegenden Wertpapier-Orders mit Kursverlusten von 5 % (oder mehr) zu rechnen ist.

Bei erwarteten Kursrückgängen von 10 % (oder mehr) und bei festverzinslichen Wertpapieren von über 2,0 % werden diese mit einem doppelten Minuszeichen angekündigt. Ein dreifaches Minuszeichen kündigt einen Aktienkursverlust von über 20 % an. Das entsprechende Gegenteil ist die Plusankündigung.