Wenn der Kauf- oder Verkaufspreis von Anleihen unter ihrem jeweiligen Nennwert liegt, spricht man von einer Unter-Pari-Emission.
Diese Art der Emission ist nur bei Anleihen, nicht aber bei Aktien erlaubt.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.