Eine Amtliche Notiz ist die Festsetzung eines amtlichen Börsenkurses.

An Wertpapierbörsen wird der amtliche Kurs durch den jeweiligen skontroführenden Kursmakler ermittelt.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.