Ein Aval ist die Übernahme einer Haftung (meist durch eine Bank) gegenüber einem Gläubiger.

Die Haftung kann sich beispielsweise auf

  • einen Kredit (Avalkredit),
  • zukünftige Mietzahlungen (Mietaval),
  • zukünftige Leistungen (Anzahlungsaval)
  • oder andere vertragliche verpflichtungen beziehen.

Für die Avalgewährung erhält der Avalgeber üblicherweise eine Provision, die sich am Risiko und nicht an dem marktüblichen Zins orientiert.

Ähnliche Artikel

Avalkredit ■■■■■■■
Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. . . . Weiterlesen
Schuld ■■■■■
Eine Schuld ist das Geld, das von einer Person oder einem Unternehmen an einen anderen Gläubiger schuldet. . . . Weiterlesen
Zahlungsfähigkeit ■■■■■
Die Zahlungsfähigkeit bestimmt die "Gesundheit" eines Unternehmens. Ein Unternehmen muss jederzeit zahlungsfähig . . . Weiterlesen
Personensicherheit ■■■■■
Die Personensicherheit ist eine mögliche Form der Kreditsicherung. Hierbei garantiert (bürgt) eine . . . Weiterlesen
Finanzaufwand ■■■■■
Der Finanzaufwand umfasst Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Außerdem zählen . . . Weiterlesen
Bürge ■■■■
Ein Bürge ist eine Person (natürlich oder juristisch), der für Verpflichtungen des sogenannten Hauptschuldners . . . Weiterlesen
Beleihungswert ■■■■
Der Beleihungswert ist der Wert einer Sache, bis zu dessen Höhe ein Gläubiger (Bank, Sparkasse, etc.) . . . Weiterlesen
Kreditgeber ■■■■
Der Kreditgeber (auch Darlehensgeber) ist derjenige, der bereit ist, jemandem (dem Kreditnehmer) einen . . . Weiterlesen
Tilgung ■■■■
Der Rückkauf oder die ganz oder teilweise Rückzahlung einer Schuld wird als Tilgung bezeichnet Bei . . . Weiterlesen
Cash-Sweep ■■■■
Cash-Sweep (Aus dem Englischen und bedeutet etwa "Bargeld ausfegen") ist eine Vereinbarung zwischen Kreditgeber . . . Weiterlesen