Bei bestimmten, vor allem ausländischen Investmentfonds kann der Kapitalanleger mittels einer schriftlichen Absichtserklärung, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einen bestimmten Geldbetrag, verteilt auf eine Anzahl von Raten, in Investmentanteilen des Fonds anlegen und so eine Verringerung der Ankaufsgebühren erreichen.

Eine Absichtserklärung begründet keine bindende Leistungspflicht des Anlegers.