Glossar / Lexikon
Allonge
Unter einer Allonge versteht man das mit einer Urkunde (Wechsel, Namensaktie) verbundene Verlängerungsteil (Anhang), das für Indossamente verwendet werden kann.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.